Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Krimi-Spaziergänge
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Krimi-Spaziergängen und damit verbundenen Dienstleistungen zwischen dem Autor Karl-Heinz Brinkmann (nachfolgend „Veranstalter“) und dem Kunden.
Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Buchung
Die Präsentation der Krimi-Spaziergänge auf der Website oder in Flyern stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
Der Kunde kann eine unverbindliche Anfrage (insb. für Exklusivbuchungen) per E-Mail, Telefon oder über ein Online-Formular stellen. Der Veranstalter übersendet daraufhin ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der genannten Frist schriftlich oder per E-Mail bestätigt (Annahme).
Da es sich bei den angebotenen Krimi-Spaziergängen um Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Termin handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Jede Buchung ist damit unmittelbar nach der Bestätigung durch den Veranstalter rechtlich bindend. Das Recht zur Stornierung nach Maßgabe des § 4 bleibt hiervon unberührt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis 5 Tage vor dem Veranstaltungstag ohne Abzug auf das angegebene Konto des Veranstalters zu überweisen.
Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, ist der Veranstalter nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben. In diesem Fall gelten die Stornierungsgebühren gemäß § 4.
§ 4 Absage, Stornierung und Durchführung bei schlechtem Wetter
Stornierung durch den Kunden (Exklusivbuchungen): Sollten Sie die exklusive Buchung des Krimispaziergangs absagen müssen, gelten folgende Stornierungsgebühren, bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis (Pauschale bzw. Mindestteilnehmerpreis):
○ Bis zu 14 Tage vor dem Termin: Kostenfreie Stornierung möglich. ○ 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 30 % des Gesamtpreises. ○ 6 bis 3 Tage vor dem Termin: 50 % des Gesamtpreises. ○ Ab 2 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 90 % des Gesamtpreises.
Durchführung bei schlechtem Wetter: Der Krimispaziergang ist ein Outdoor-Erlebnis und findet grundsätzlich auch bei leichtem Regen oder unbeständigem Wetter statt. Bitte weisen Sie Ihre Teilnehmer auf wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk hin. Die Entscheidung über eine wetterbedingte Absage oder Verschiebung obliegt allein dem Veranstalter. Sollte am Veranstaltungstag eine amtliche Unwetterwarnung (z. B. Starkregen, Sturm, Gewitter) vorliegen, die eine sichere Durchführung gefährdet, gilt folgende Regelung:
○ Der Spaziergang wird in Absprache mit dem Kunden kostenfrei auf einen Ersatztermin verschoben. ○ Ist kein Ersatztermin möglich, wird die Buchung kostenfrei storniert und bereits gezahlte Beträge werden vollständig zurückerstattet.
Absage durch den Autor: Bei plötzlicher Erkrankung des Autors oder höherer Gewalt, die eine Durchführung unmöglich macht, wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen des Ausfalls der Veranstaltung (z. B. für bereits gebuchte Anreisen oder Gastronomie der Gruppe) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Ausfall beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.
§ 5 Pünktlichkeit, Verhalten und Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Die Teilnehmer sind verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Startzeitpunkt am Treffpunkt zu erscheinen. Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten verkürzt sich die Dauer des Krimi-Spaziergangs entsprechend, ohne dass ein Anspruch auf Minderung des Honorars besteht. Beträgt die Verspätung mehr als 30 Minuten, hat der Veranstalter das Recht, den Spaziergang abzusagen; der Vergütungsanspruch bleibt in Höhe von 90 % bestehen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten (z. B. starker Alkoholeinfluss, Aggressivität, Missachtung von Sicherheitsanweisungen) die Durchführung der Veranstaltung massiv stören oder die Sicherheit der Gruppe gefährden, von der Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises besteht in diesem Fall nicht.
Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Veranstalters während des Spaziergangs Folge zu leisten, insbesondere mit Blick auf die Einhaltung von Verkehrsregeln und den Naturschutz (z. B. auf den Wegen bleiben).
§ 6 Urheberrecht und Geistiges Eigentum
Sämtliche Konzepte, Texte, Rätsel, Handouts, Geschichten und Charaktere der Krimi-Spaziergänge sind urheberrechtlich geschützt und das geistige Eigentum des Autors/Veranstalters.
Dem Kunden und den Teilnehmern wird ausschließlich das Recht eingeräumt, im Rahmen der gebuchten Veranstaltung persönlich an dem Krimi-Spaziergang teilzunehmen.
Jede darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder gewerbliche Nutzung (z. B. das Nachspielen der Tour in Eigenregie oder die Nutzung der Rätsel für eigene Zwecke) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung sind nur zu rein privaten Zwecken gestattet. Eine Veröffentlichung von Videos, die wesentliche Teile des Rätsel- oder Story-Inhalts ("Spoiler") verraten, ist nicht erlaubt.
Der Veranstalter fertigt im Rahmen der Krimi-Spaziergänge unter Umständen Foto- und Videoaufnahmen für Zwecke der Dokumentation, der Berichterstattung in der Presse sowie für die eigene Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. auf der eigenen Website, Flyern oder in sozialen Netzwerken) an.
Soweit auf diesen Aufnahmen einzelne Teilnehmer im Fokus stehen (Porträtaufnahmen), erfolgt die Veröffentlichung nur auf Grundlage einer gesondert erteilten Einwilligung des Betroffenen. Bei Übersichtsaufnahmen der gesamten Gruppe oder der Landschaft, bei denen einzelne Personen lediglich als "Beiwerk" erscheinen, stützt sich der Veranstalter auf sein berechtigtes Interesse zur Dokumentation und Bewerbung der Veranstaltung. Jeder Teilnehmer hat das Recht, dem Fotografieren vor Ort jederzeit zu widersprechen; der Veranstalter wird in diesem Fall sicherstellen, dass die betreffende Person nicht abgelichtet wird.
§ 7 Haftung des Veranstalters
Die Teilnahme am Krimispaziergang erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.
Für sonstige Schäden (insbesondere Sach- und Vermögensschäden, z. B. verschmutzte Kleidung oder beschädigte Gegenstände) haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Zustand der Wege (z. B. Glätte, Matsch, Unebenheiten im Wald oder auf Feldwegen).
§ 8 Verbraucher-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 9 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Otterndorf.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.
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